Beratungsgespräche sind eine kurzzeitige Einzelfallhilfe. Hier geht es um die Klärung und Bearbeitung von Problemen, Erarbeitung von Lösungsstrategien, sowie die Befähigung zu einer selbständigen Gestaltung Ihres Lebens.
Schulden, Suchtmittelgebrauch, Schulversäumnisse, Wohnungssuche, Orientierungslosigkeit im Hinblick auf Ausbildung und Arbeit, Delikte aus dem rechts- oder linksradikalen Milieu, sowie Sachbeschädigung.
Was wird von Ihnen erwartet?
Dass Sie pünktlich und zuverlässig zu den vereinbarten Terminen erscheinen, sowie die Mitarbeit und Bereitschaft zur Veränderung der aktuellen Problem-situation.
Bei Nichteinhaltung der Beratungsgespräche, kann der Jugendrichter bis zu vier Wochen Ungehorsamsarrest verhängen.