Bei der Konfliktbewältigung steht die Begleitung und Unterstützung beider Parteien im Vordergrund. Mit Hilfe des Mediators sollen der Geschädigte und der Beschuldigte eine befriedende Regelung ihres Konfliktes herstellen.
Täter-Opfer-Ausgleich ist eine außergerichtliche Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung; er basiert auf Freiwilligkeit.
Voraussetzung
Nachdem von einer Partei Strafanzeige erstattet worden ist können Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Polizei aber ebenso der/die Beteiligte(n) als Selbstmelder einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen.
Ablauf
Zunächst findet mit jedem Beteiligten ein sogenanntes Vorgespräch statt. Hier kann sich der Betreffende noch einmal informieren und aus seiner Sicht die Situation und den Vorfall schildern.
Im Ausgleichsgespräch treffen sich beide Parteien und sollen über einen konstruktiven Dialog zu einem Ausgleich finden.
Die Reflexion des Tathergangs, Einsicht und eine Entschuldigung sowie Vereinbarungen über eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens können dabei das Ergebnis sein.
Fachliche Begleitung/Durchführung
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird von zwei ausgebildeten Mediatoren für Strafsachen durchgeführt.
Selbstmeldung
Sollten Sie Beschuldigter oder Opfer in einem laufenden Verfahren sein und Interesse an einem Täter-Opfer-Ausgleich haben, können Sie sich jeder Zeit an uns wenden.