Beratungsgespräche sind eine kurzzeitige Einzelfallhilfe. Hier geht es um die Klärung und Bearbeitung von Problemen, Erarbeitung von Lösungsstrategien, sowie die Befähigung zu einer selbständigen Gestaltung Ihres Lebens.
Gesprächsinhalte können sein:
Schulden, Suchtmittelgebrauch, Schulversäumnisse, Wohnungssuche, Orientierungslosigkeit im Hinblick auf Ausbildung und Arbeit, Delikte aus dem rechts- oder linksradikalen Milieu, sowie Sachbeschädigung.
Was wird von Ihnen erwartet?
Dass Sie pünktlich und zuverlässig zu den vereinbarten Terminen erscheinen, sowie die Mitarbeit und Bereitschaft zur Veränderung der aktuellen Problem-situation.
Bei Nichteinhaltung der Beratungsgespräche, kann der Jugendrichter bis zu vier Wochen Ungehorsamsarrest verhängen.